Exkursion der Klassen 8b und 8c zum Amtsgericht Rüsselsheim

M. Brischke, L. Baldewein, R. Carsiz und M. Laux

Am 13.11.2015 waren wir, die Klassen 8b und 8c, mit den Lehrkräften Frau Schneemann, Frau Schwarz und Frau Mackenstein anlässlich des Tags der offenen Tür im Amtsgericht Rüsselsheim. Nach der Ankunft um 11:45 hatten wir dort zwei Themen zur Auswahl: Wir konnten entweder in Saal 1 gehen, wo über Mediation/Güterichter gesprochen wurde, oder in Saal 2, wo über das Thema Gerichtsvollzieher aufgeklärt wurde.
In Saal 1 brachte uns Herr Walther seine Arbeit als Mediator bzw. Güterichter näher. Er erzählte uns, dass ein Güterichter eine Art Richter ist, der jedoch kein Urteil fällt. Um uns das noch einmal genauer zu erklären, führte er mit zwei Schülern ein Mediationsgespräch. Dabei lernten wir, dass eine Mediation die Lösung privater Probleme ist. Denn es gibt Fälle, in denen man allein mit dem Gesetz nicht weiterkommt. Zwar wird vorweg häufig ein Urteil in einem Prozess gefällt, jedoch sind danach gegebenenfalls private Probleme zwischen den Parteien vorhanden, und um diese zu lösen, kann eine Mediation behilflich sein. Mediator können z.B. Sozialarbeiter, Juristen oder auch Psychologen sein. Sie unterstützen die Parteien bei einer Lösung eines Konflikts, fällen jedoch kein Urteil und bleiben neutral. Zudem gibt es auch noch Güterichter. Der Unterschied zwischen Mediator und Güterichter ist, dass der Güterichter im Gegensatz zum Mediator ein Jurist ist, er darf also eine rechtliche Beratung geben.
Im Amtsgericht wurde uns außerdem in Saal 2 erklärt, was ein Gerichtsvollzieher macht: Wenn beispielsweise eine Person A einer anderen Person B Geld geliehen hat und Person B es nicht zurückzahlt, dann kann Person A zum Amtsgericht gehen und die Rückforderung seines geliehenen Geldes beantragen. Am besten lässt er das durch einen Anwalt erledigen. Wenn dann Person B immer noch nicht zahlt, obwohl ein Richter die Rückforderung des Geldes beurkundet hat, dann kann ein Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung bei der Person B durchführen. Er kann dann Geld und andere wertvolle Gegenstände pfänden.
Anschließend waren beide Klassen beim Programmpunkt ,,Das Strafgericht‘‘. Da konnten wir beobachten, wie es in einem Gerichtssaal zugeht. In der Strafverhandlung ging es um eine Frau, die betrunken Auto gefahren war und nun zur Strafe Geld bezahlen und ihren Führerschein abgeben musste. Zu einer Verhandlung gehören natürlich ein Richter (in unserem Fall eine Richterin), ein Protokollant, der Angeklagte, der Ankläger bzw. Staatsanwalt und der Anwalt des Angeklagten (Verteidiger). Wir haben außerdem erfahren, dass es vor Gericht drei Grundsätze gibt: die Gleichheit, Sicherheit und Billigkeit.
Nach der Strafverhandlung gab es noch eine Diskussion über Recht und Gerechtigkeit. Zuerst stellten sich fünf Personen vor und klärten uns kurz über ihren Beruf auf. Danach beantworteten sie uns unsere Fragen. Dabei lernten wir, dass Gerechtigkeit ein subjektives Gefühl sei und dass viele Menschen nach Deutschland kommen, weil in Deutschland Rechtssicherheit herrsche. Zudem haben wir auch erfahren, dass sittliche Pflichten einzuhalten seien, wie beispielsweise Hausaufgaben. Was wir noch erfahren haben, ist, dass es die Todesstrafe in Deutschland aus gutem Grund nicht mehr gibt: Wenn es sich erweisen sollte, dass der Täter doch unschuldig ist, kann man die verhängte Strafe nicht rückgängig machen.
Nach dieser Diskussion war unser Tag im Amtsgericht Rüsselsheim beendet und wir machten uns auf den Rückweg zur Schule. Insgesamt war es ein toller Tag, an dem wir alle viel dazugelernt haben.