Parallelangebot G8/G9
Das Neue Gymnasium ist eine von 16 Schulen in Hessen, die seit dem Schuljahr 2014/15 das Parallelangebot G8/G9 anbietet.
Dieser Pilotversuch ist zwar noch recht unbekannt, doch erfolgreiche Konzepte für die Einbindung sogenannter „Turboklassen“ gab es bereits vor der flächendeckenden Einführung von G8 an zahlreichen Gymnasien.
Das Parallelangebot am Neuen Gymnasium ist so konzipiert, dass den Kindern in den ersten beiden Jahren Zeit gelassen wird, anzukommen. Die Stundentafel ist deshalb – entgegen mancher Äußerungen – nicht deckungsgleich zu der herkömmlichen G8-Stundentafel. Lediglich der Beginn der zweiten Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 6 wurde beibehalten. Für die G9-Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass sie langsamer und spielerischer an die neue Sprache herangeführt werden können. Sie haben somit im Fremdsprachenunterricht mehr Wochenstunden für denselben Unterrichtsstoff zur Verfügung als die G9-Schüler in einem kompletten G9-System.
Laut Gesetz haben Eltern und Kinder zwar ein Anrecht auf einen Schulplatz im Gymnasialen Bildungsgang, nicht aber auf die jeweilige Ausgestaltung in G8 oder G9. Dennoch müssen die Eltern nicht befürchten, ihr Kind werde im Parallelangebot in der Klasse 7 einfach G8 zugewiesen. Vielmehr wird die „Turboklasse“ als Angebot für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler verstanden, die dort zudem die Möglichkeit bekommen sollen, bilingual unterrichtet zu werden.
Berücksichtigt man die langjährige Erfahrung anderer Gymnasien vor der flächendeckenden Einführung von G8, so kommt auf diesem „natürlichen Wege“ mindestens eine „Turboklasse“ zustande, welche die entsprechenden Schülerinnen und Schüler optimal fördern und fordern kann.
Als Pilotschule hat man zudem die Möglichkeit, den Versuch jederzeit zu beenden, wenn es nach zwei Jahren in der Jahrgangsstufe 7 tatsächlich zu wenig Anmeldungen für G8 geben sollte. In einer Schule mit Parallelangebot wird in der Praxis niemand gezwungen, G8 oder G9 zu wählen, auch wenn dies durch die Gesetzgebung möglich wäre. Denn keine Schule im Pilotversuch beabsichtigt, den eigenen Schulfrieden zu stören.